Langsame Sublimation
Die kompakte Form besitzt wenig Oberfläche im Verhältnis zur Masse und bleibt deshalb meist länger nutzbar als Nuggets oder Pellets.
Bestellschluss, Versandtag, Feiertage und kurzfristige Einschränkungen können den Liefertermin beeinflussen.
Frisch produzierte Trockeneis-Scheiben mit etwa 1 kg Gewicht pro Scheibe sind besonders kompakt, einfach zu portionieren und auf eine möglichst lange Kühlwirkung ausgelegt. Sie eignen sich für Tiefkühltransporte, Lebensmittelversand, Lagerung und technische Kühlaufgaben.
Die geringe Oberfläche im Verhältnis zur Masse reduziert die Sublimationsgeschwindigkeit gegenüber Nuggets und feinen Pellets. Dadurch sind Scheiben ideal, wenn das Trockeneis nicht fein verteilt werden muss, sondern über einen längeren Zeitraum zuverlässig Kälte bereitstellen soll.
Scheiben bieten viel Masse auf kompakter Fläche. Sie sind besonders sinnvoll, wenn lange Kühlzeiten und eine einfache Mengenkontrolle wichtiger sind als eine schnelle, feine Verteilung.
Die kompakte Form besitzt wenig Oberfläche im Verhältnis zur Masse und bleibt deshalb meist länger nutzbar als Nuggets oder Pellets.
Das Gewicht von etwa 1 kg je Scheibe erleichtert die Planung, Verteilung und Kontrolle der eingesetzten Menge.
Geeignet für Tiefkühlware, Lebensmittelversand, Lagerung und andere Anwendungen mit längerer Kühldauer.
Trockeneis geht direkt in CO₂-Gas über und hinterlässt kein Schmelzwasser in der Transportverpackung.
Die Scheibenform eignet sich vor allem für Anwendungen, bei denen eine kompakte Kältequelle über einen längeren Zeitraum benötigt wird.
Zur Kühlung von Fleisch, Fisch, Feinkost und tiefgekühlten Produkten in geeigneter, lebensmittelkonformer Verpackung.
Für Versand und Transport temperaturempfindlicher Waren mit möglichst geringer Sublimation während der Laufzeit.
Als zusätzliche Kältequelle in geeigneten Kühlbehältern, beispielsweise bei zeitlich begrenzten Unterbrechungen der Kühlung.
Für länger anhaltende Prozess-, Bauteil- oder Materialkühlung, wenn keine feine Verteilung benötigt wird.
Scheiben sind die beste Wahl für kompakte Portionen und lange Kühlung. Für schnelle oder sehr feine Anwendungen sind andere Formen geeigneter.
Wenn du längere Kühlzeiten, einfache 1-kg-Portionierung und eine kompakte Lagerung benötigst.
Wenn du eine vielseitige Form für Getränke, Catering, Kühlboxen, kürzere Transporte oder Nebeleffekte suchst.
Wenn du ein Trockeneisstrahlgerät betreibst oder eine schnelle und besonders feine Kälteverteilung benötigst.
Trockeneis sublimiert ab der Produktion kontinuierlich. Wähle den Liefer- oder Abholtermin deshalb möglichst nah am geplanten Einsatz und öffne die Transportbox nur so oft wie nötig.
Trockeneis ist rund −78,5 °C kalt und setzt beim Sublimieren CO₂-Gas frei. Beachte deshalb immer die folgenden Grundregeln und das Sicherheitsdatenblatt.
Sie eignen sich besonders für längere Kühlzeiten, Tiefkühltransporte, Lebensmittelversand, Lagerung und technische Kühlaufgaben.
Eine Scheibe wiegt ungefähr 1 kg. Produktionsbedingt können Form und Einzelgewicht geringfügig abweichen.
Aufgrund ihrer kompakten Form und geringeren Oberfläche sublimieren Scheiben unter vergleichbaren Bedingungen in der Regel langsamer als Nuggets und deutlich langsamer als feine Pellets.
Nein. Für Trockeneisstrahlgeräte werden üblicherweise Pellets mit einem zum Gerät passenden Durchmesser benötigt.
Ja. Die geeignete Transportbox ist im Produktpreis enthalten – auch bei einer kostenfreien Abholung.
Zur Auswahl stehen 5 kg, 15 kg und 30 kg. Die Scheiben lassen sich durch das ungefähre Stückgewicht von 1 kg einfach einplanen.
Vergleiche die Trockeneisformen oder informiere dich über Menge, Lieferung, Abholung und sichere Anwendung.
Nutze den Trockeneis-Rechner für eine erste Mengenorientierung oder kontaktiere unser Team, wenn Laufzeit, Isolierung, Transportweg oder Produkttemperatur besondere Anforderungen stellen.
Bitte beachte: Trockeneis verliert aufgrund seiner Beschaffenheit kontinuierlich an Masse, da es sublimiert. Es gilt daher als schnell verderbliche Ware. Aus diesem Grund ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware an den Versanddienstleister übergeben wurde.